
In unserer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (Ärztliche Direktorin: Frau Prof. Erlacher) der Sektion Neonatologie & pädiatrische Intensivmedizin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Position zu besetzen:
Oberarzt (w/m/d) mit der Weiterbildung Pädiatrische Intensivmedizin und/oder Neonatologie
Das Universitätsklinikum Ulm steht mit seinen Mitarbeitenden für eine moderne Patientenversorgung mit hoher Qualität, Spitzenforschung und eine auf die Zukunft ausgerichtete medizinische Lehre sowie Ausbildung in attraktiven Berufsfeldern. Voraussetzungen dafür sind qualifizierte und engagierte Mitarbeitende.
Als Krankenhaus der Maximalversorgung betreibt das Universitätsklinikum Ulm eines der deutschlandweit größten Perinatalzentren Level 1 mit einem fast 40 Jahren etablierten einzigartigen regionalisierten Versorgungskonzept für die Betreuung von extrem kleinen Frühgeborenen. Die Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit der Pränataldiagnostik und der Geburtshilfe der Universitätsfrauenklinik. Innerhalb der Kinderklinik besteht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den weiteren pädiatrischen Schwerpunkten, insbesondere der Kinderonkologie, Hämatologie & Immunologie, der Stammzelltransplantationseinheit, der Sektion Neuropädiatrie sowie mit den Sektionen Kinderchirurgie, Kinderurologie und Kinderneurochirurgie.
Vertragsart: Befristet
**Beschäftigungsart: Vollzeit/Teilzeit
Bewerbung bis: Jetzt bewerben!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nähere Informationen zur ausgeschriebenen Position erhalten Sie von:
Frau Wagner; Tel.: Jetzt bewerben! oder per E-Mail: Jetzt bewerben!
Die Einstellung erfolgt über die Verwaltung des Klinikums im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Das Universitätsklinikum Ulm strebt die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen an, in denen Sie unterrepräsentiert sind. Entsprechend qualifizierte Frauen werden um ihre Bewerbung gebeten. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Eine an die Befristung anschließende Weiterbeschäftigung ist möglich.